Imbiss eröffnen: Checkliste — Standort, Genehmigungen, Ausstattung

Der Imbiss lebt von zwei Dingen: Frequenz und Tempo. Diese Checkliste zeigt, worauf es bei Standortwahl, Behörden und Ausstattung ankommt — damit aus der Bude ein Betrieb mit Stammkundschaft wird.

Schritt 1: Standort & Immobilie — Frequenz schlägt Fläche

Kriterium Darauf sollten Sie achten
Lauffrequenz Zählen statt schätzen: Passanten zu Ihren geplanten Kernzeiten (Mittag! Feierabend!) an mehreren Tagen erfassen.
Sichtbarkeit Ecklagen, Haltestellen, Gewerbegebiete mit Mittagsgeschäft, Nähe zu Schulen/Baustellen — der Imbiss muss im Vorbeigehen funktionieren.
Fläche 20–60 m² reichen oft. Wichtiger als Größe: durchdachter Arbeitsablauf auf engem Raum.
Abluft Fritteusen und Grill erzeugen viel Wrasen — Abluftführung und Nachbarschaft (Gerüche!) vorab klären.
Strom Elektro-Fritteusen und Griddle brauchen 400-V-Anschlüsse — Anschlussleistung prüfen, sonst wird es eng.
Vornutzung Ein übernommener Imbiss spart Genehmigungen und Technik — Zustand der Geräte aber kritisch prüfen.

Schritt 2: Ämter, Genehmigungen & Fachleute

Stelle Wofür zuständig Wann
Gewerbeamt Gewerbeanmeldung; dazu die IHK-Gaststättenunterrichtung vor Eröffnung
Bauamt Nutzungsänderung bei Nicht-Gastro-Vornutzung; Sondernutzungserlaubnis für Stehtische oder Bank auf dem Gehweg vor Vertragsabschluss klären
Gesundheitsamt Belehrung nach § 43 IfSG für alle Mitarbeitenden vor dem ersten Arbeitstag
Lebensmittelüberwachung Betriebsregistrierung; HACCP-Dokumentation ist auch im kleinsten Betrieb Pflicht vor Eröffnung
Finanzamt Steuerliche Erfassung; TSE-zertifizierte Kasse ist Pflicht vor Eröffnung
Berufsgenossenschaft BGN Pflicht-Anmeldung binnen 1 Woche nach Gründung
Gaststättenbehörde Nur bei Alkoholausschank: länderabhängige Gaststättenerlaubnis 4–8 Wochen einplanen

Wer hilft wobei

  • Architekt: nur nötig, wenn eine Nutzungsänderung oder ein genehmigungspflichtiger Umbau ansteht — bei übernommenen Imbiss-Flächen meist verzichtbar.
  • Küchenplanung: Auf 20–60 m² entscheidet der Arbeitsablauf über das Tempo — wir planen die Fläche kostenlos mit: Planungsservice.
  • Fachbetriebe: Elektriker (400-V-Kreise für Fritteusen/Griddle), Sanitär (Fettabscheider je nach Abwassersatzung), Lüftungsbauer für die Wrasenabführung.
  • Steuerberater für Kasse und Umsatzsteuer (7 % außer Haus / 19 % vor Ort sauber trennen).

Geräte und Edelstahl kommen aus einer Hand von uns — inklusive Beratung, welche Fritteusen-/Grillleistung Ihre Karte wirklich braucht; Kleininventar und Verpackung liefert der Gastro-Bedarfshandel.

Schritt 3: Budget-Richtwerte

Position Richtwert
Kaution & Start-Mieten 3–6 Monatsmieten
Küchentechnik komplett ab ca. 10.000–30.000 € netto
Theke/Ausgabe & Einrichtung ab ca. 5.000–15.000 € netto
Kleininventar & Verpackung ab ca. 2.000 € netto
Reserve mind. 3 Monate Fixkosten

Schritt 4: Die Kern-Ausstattung

Vertiefung: Imbiss & Foodtruck — die komplette Ausstattungs-Seite

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Imbiss eine Gaststättenerlaubnis?

Ohne Alkoholausschank in der Regel nicht — Gewerbeanmeldung, Unterrichtung und Hygienevorschriften genügen meist. Alkohol ändert das je nach Bundesland.

Gas oder Elektro in der Imbissküche?

Gas ist im Betrieb günstig und schnell, setzt aber einen Gasanschluss und passende Abluft voraus. Elektro (ggf. Induktion) ist flexibler bei der Standortwahl. Details: Fritteusen-Ratgeber.

Wie viele Fritteusen brauche ich?

Faustregel: ein Becken je Kernprodukt — Pommes und panierte/Fleischprodukte immer getrennt frittieren.

Brauche ich einen Architekten für den Imbiss?

Nur bei Nutzungsänderung (vorher kein Gastro-Betrieb) oder genehmigungspflichtigem Umbau. Wer eine bestehende Imbiss-Fläche übernimmt, kommt in der Regel ohne aus.

Bewährte Geräte für den Imbiss

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